Landgericht Düsseldorf, 2010-05-12, 38 O 129/09

38 O 129/09Kantonsgericht12.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 38 O 129/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-12

Aktenzeichen: 38 O 129/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0512.38O129.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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