Landgericht Düsseldorf, 2010-05-14, 8 O 238/09

8 O 238/09Kantonsgericht14.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 8 O 238/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-14

Aktenzeichen: 8 O 238/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0514.8O238.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen den Kläger keine Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag zwischen den Parteien über nominal € 400.000,-- zu der Kontonummer 0055660432 zustehen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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