14e O 2/07 U.•Landgericht Düsseldorf, 2010-05-21, 14e O 2/07 U.
Landgericht Düsseldorf, 2010-05-21, 14e O 2/07 U.
14e O 2/07 U.Kantonsgericht21.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14e O 2/07 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-21
Aktenzeichen: 14e O 2/07 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0521.14E.O2.07U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14 e. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Die Kosten der Streithilfe tragen die Streithelfer zu 1) und 2) zu je 50 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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