Landgericht Düsseldorf, 2010-06-11, 2b O 159/07

2b O 159/07Kantonsgericht11.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2b O 159/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-11

Aktenzeichen: 2b O 159/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0611.2B.O159.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2b Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.045,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.07.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 60%, die Beklagte zu 40%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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