Landgericht Düsseldorf, 2010-06-16, 5 O 95/08

5 O 95/08Kantonsgericht16.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 5 O 95/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-16

Aktenzeichen: 5 O 95/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0616.5O95.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.891,28 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2008 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betragen vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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