Landgericht Düsseldorf, 2010-06-23, 12 O 159/10

12 O 159/10Kantonsgericht23.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 159/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-23

Aktenzeichen: 12 O 159/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0623.12O159.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragstellerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen¬den, es sei denn der Antragsgegner leistet vor der Vollstreckung Sicher¬heit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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