9 O 396/07 U.•Landgericht Düsseldorf, 2010-06-25, 9 O 396/07 U.
Landgericht Düsseldorf, 2010-06-25, 9 O 396/07 U.
9 O 396/07 U.Kantonsgericht25.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 396/07 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-25
Aktenzeichen: 9 O 396/07 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0625.9O396.07U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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