Landgericht Düsseldorf, 2010-06-25, 9 O 396/07 U.

9 O 396/07 U.Kantonsgericht25.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 396/07 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-25

Aktenzeichen: 9 O 396/07 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0625.9O396.07U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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