Landgericht Düsseldorf, 2010-06-30, 14 KLs 3/10

14 KLs 3/10Kantonsgericht30.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14 KLs 3/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-30

Aktenzeichen: 14 KLs 3/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0630.14KLS3.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Der Angeklagte XXX wird wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte XXX wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.

Angewendete Vorschriften:

Angeklagter XXX: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 S.1, S. 2 Nr. 1, Nr. 2 StGB

Angeklagter XXX: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 S.1, S. 2 Nr. 1, Nr. 2, 27 StGB

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