14 KLs 3/10•Landgericht Düsseldorf, 2010-06-30, 14 KLs 3/10
Landgericht Düsseldorf, 2010-06-30, 14 KLs 3/10
14 KLs 3/10Kantonsgericht30.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14 KLs 3/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-30
Aktenzeichen: 14 KLs 3/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0630.14KLS3.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer
Tenor
Der Angeklagte XXX wird wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte XXX wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.
Angewendete Vorschriften:
Angeklagter XXX: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 S.1, S. 2 Nr. 1, Nr. 2 StGB
Angeklagter XXX: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 S.1, S. 2 Nr. 1, Nr. 2, 27 StGB
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