5 O 240/08•Landgericht Düsseldorf, 2010-06-30, 5 O 240/08
Landgericht Düsseldorf, 2010-06-30, 5 O 240/08
5 O 240/08Kantonsgericht30.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 5 O 240/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-30
Aktenzeichen: 5 O 240/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0630.5O240.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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