Landgericht Düsseldorf, 2010-06-30, 5 O 240/08

5 O 240/08Kantonsgericht30.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 5 O 240/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-30

Aktenzeichen: 5 O 240/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0630.5O240.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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