Landgericht Düsseldorf, 2010-07-05, 25 T 350/10

25 T 350/10Kantonsgericht05.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 350/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-05

Aktenzeichen: 25 T 350/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0705.25T350.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens

trägt die Schuldnerin.

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