25 T 350/10•Landgericht Düsseldorf, 2010-07-05, 25 T 350/10
Landgericht Düsseldorf, 2010-07-05, 25 T 350/10
25 T 350/10Kantonsgericht05.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 350/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-05
Aktenzeichen: 25 T 350/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0705.25T350.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens
trägt die Schuldnerin.
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