40 O 129/09•Landgericht Düsseldorf, 2010-07-16, 40 O 129/09
Landgericht Düsseldorf, 2010-07-16, 40 O 129/09
40 O 129/09Kantonsgericht16.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 40 O 129/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-16
Aktenzeichen: 40 O 129/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0716.40O129.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 31.610,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.850,00 € seit dem 31.08.2008, aus weiteren 7.020,00 € seit dem 05.10.2008, aus weiteren 420,00 € seit dem 12.10.2008, aus weiteren 420,00 € seit dem 19.10.2008, aus weiteren 420,00 € seit dem 26.10.2008, aus weiteren 1.680,00 € seit dem 24.11.2008, aus weiteren 1.500,00 € seit dem 18.12.2008, aus weiteren 1.800,00 € seit dem 18.01.2009, aus weiteren 1.680,00 € seit dem 15.02.2009, aus weiteren 4.680,00 € seit dem 03.05.2009, aus weiteren 1.920,00 € seit dem 05.06.2009, aus weiteren 1.740,00 € seit dem 03.07.2009 und aus weiteren 1.620,00 € seit dem 30.07.2009 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 755,80 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.10.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.