37 O 29/09•Landgericht Düsseldorf, 2010-07-22, 37 O 29/09
Landgericht Düsseldorf, 2010-07-22, 37 O 29/09
37 O 29/09Kantonsgericht22.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 37 O 29/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-22
Aktenzeichen: 37 O 29/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0722.37O29.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 37. Kammer f. Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zugunsten des Beklagten aus diesem Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages leistet.
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