Landgericht Düsseldorf, 2010-07-22, 37 O 29/09

37 O 29/09Kantonsgericht22.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 37 O 29/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-22

Aktenzeichen: 37 O 29/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0722.37O29.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 37. Kammer f. Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zugunsten des Beklagten aus diesem Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages leistet.

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