34 O 77/10•Landgericht Düsseldorf, 2010-07-30, 34 O 77/10
Landgericht Düsseldorf, 2010-07-30, 34 O 77/10
34 O 77/10Kantonsgericht30.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O 77/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-30
Aktenzeichen: 34 O 77/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0730.34O77.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 20.05.2010 bleibt aufrechterhalten.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zu vollstreckenden Betrages..
Streitwert: 50.000,00 Euro.
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