Landgericht Düsseldorf, 2010-07-30, 34 O 77/10

34 O 77/10Kantonsgericht30.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O 77/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-30

Aktenzeichen: 34 O 77/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0730.34O77.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 20.05.2010 bleibt aufrechterhalten.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zu vollstreckenden Betrages..

Streitwert: 50.000,00 Euro.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.