6 O 357/08•Landgericht Düsseldorf, 2010-08-04, 6 O 357/08
Landgericht Düsseldorf, 2010-08-04, 6 O 357/08
6 O 357/08Kantonsgericht04.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 6 O 357/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-04
Aktenzeichen: 6 O 357/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0804.6O357.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
-
Der Beklagte wird verurteilt, € 99.882,70 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24.09.2008 an die Klägerin zu zahlen.
-
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, über Ziff. 1 hinaus der Klägerin die weiteren übergangsfähigen Kosten zu erstatten, die sie aufgrund des Unfalls hatte oder haben wird, der sich am 24.11.2006 auf der Autobahn bei Essen, BAB 52 in Höhe Hatzperstraße ereignete und bei dem ihre Mitglieder C und D schwer verletzt wurden.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
-
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.