19 S 76/09•Landgericht Düsseldorf, 2010-08-05, 19 S 76/09
Landgericht Düsseldorf, 2010-08-05, 19 S 76/09
19 S 76/09Kantonsgericht05.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 19 S 76/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-05
Aktenzeichen: 19 S 76/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0805.19S76.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09.12.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 53 C 11867/09 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 548,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 236,81 € seit dem 15.02.2009 und aus 312,00 € seit dem 16.10.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu ¾ und die Beklagte zu ¼.
Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
Die Revision wird zugelassen.
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