Landgericht Düsseldorf, 2010-08-05, 19 S 76/09

19 S 76/09Kantonsgericht05.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 19 S 76/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-05

Aktenzeichen: 19 S 76/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0805.19S76.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09.12.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 53 C 11867/09 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 548,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 236,81 € seit dem 15.02.2009 und aus 312,00 € seit dem 16.10.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu ¾ und die Beklagte zu ¼.

Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

Die Revision wird zugelassen.

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