Landgericht Düsseldorf, 2010-08-05, 19 S 8/10

19 S 8/10Kantonsgericht05.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 19 S 8/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-05

Aktenzeichen: 19 S 8/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0805.19S8.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.01.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 44 C 13247/09 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 236,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2008 zu zah-len.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

Die Revision wird zugelassen.

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