Landgericht Düsseldorf, 2010-08-10, 4a O 132/09

4a O 132/09Kantonsgericht10.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 132/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-10

Aktenzeichen: 4a O 132/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0810.4A.O132.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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