4a O 132/09•Landgericht Düsseldorf, 2010-08-10, 4a O 132/09
Landgericht Düsseldorf, 2010-08-10, 4a O 132/09
4a O 132/09Kantonsgericht10.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 132/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-10
Aktenzeichen: 4a O 132/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0810.4A.O132.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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