23 S 40/10•Landgericht Düsseldorf, 2010-08-11, 23 S 40/10
Landgericht Düsseldorf, 2010-08-11, 23 S 40/10
23 S 40/10Kantonsgericht11.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 S 40/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-11
Aktenzeichen: 23 S 40/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0811.23S40.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 11.12.2009, Az. 31 C 12833/09, abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.10.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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