9 O 289/09•Landgericht Düsseldorf, 2010-08-11, 9 O 289/09
Landgericht Düsseldorf, 2010-08-11, 9 O 289/09
9 O 289/09Kantonsgericht11.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 289/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-11
Aktenzeichen: 9 O 289/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0811.9O289.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Auf die Widerklage werden die Kläger als Gesamtschuldner verurteilt, an die Beklagte 33.825,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Baiszinssatz seit dem 12.07.2008 zu zahlen. Darüber hinaus wird der Kläger zu 1) verurteilt, an die Beklagte weitere 2.529,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Baiszinssatz seit dem 12.07.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
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Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 1) zu 62 % und der Kläger zu 2) zu 38 %. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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