Landgericht Düsseldorf, 2010-08-17, 014 KLs - 130 Js 50/09 - 13/09

014 KLs - 130 Js 50/09 - 13/09Kantonsgericht17.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 014 KLs - 130 Js 50/09 - 13/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-17

Aktenzeichen: 014 KLs - 130 Js 50/09 - 13/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0817.014KLS130JS50.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 014. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen einen Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient, in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

2 Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.

Angewendete Vorschriften:

§§ 34 Abs. 4 Nr. 2 AWG,

34 Abs. 4 Nr. 1, 2 Abs. 1, 7 Abs. 1 AWG, 70a Abs. 2 Nr. 8 AWV (a.F.), 69o Abs. 6 AWV (a.F.), 53 StGB.

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