Landgericht Düsseldorf, 2010-08-24, 11 O 75/10

11 O 75/10Kantonsgericht24.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 75/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-24

Aktenzeichen: 11 O 75/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0824.11O75.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 809,20 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 92% und der Beklagte 8%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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