11 O 75/10•Landgericht Düsseldorf, 2010-08-24, 11 O 75/10
Landgericht Düsseldorf, 2010-08-24, 11 O 75/10
11 O 75/10Kantonsgericht24.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 75/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-24
Aktenzeichen: 11 O 75/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0824.11O75.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 809,20 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 92% und der Beklagte 8%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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