Landgericht Düsseldorf, 2010-08-27, 33 O 154/07 U.

33 O 154/07 U.Kantonsgericht27.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 33 O 154/07 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-27

Aktenzeichen: 33 O 154/07 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0827.33O154.07U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldnerin neben Q und Y 5.341.262,51 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Januar 2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Die Kosten des Streithelfers trägt dieser zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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