12 O 319/08•Landgericht Düsseldorf, 2010-09-01, 12 O 319/08
Landgericht Düsseldorf, 2010-09-01, 12 O 319/08
12 O 319/08Kantonsgericht01.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 319/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-01
Aktenzeichen: 12 O 319/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0901.12O319.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Ziivlkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 01.07.2008 wird aufge-hoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 27.06.2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstre-ckung der Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn, die Antragsgegnerin leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.