Landgericht Düsseldorf, 2010-09-02, 14c O 347/08

14c O 347/08Kantonsgericht02.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14c O 347/08 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-02

Aktenzeichen: 14c O 347/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0902.14C.O347.08.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 785.146,61 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten seit dem 06.02.2009 zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

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