Landgericht Düsseldorf, 2010-09-02, 25 T 423/10

25 T 423/10Kantonsgericht02.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 423/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-02

Aktenzeichen: 25 T 423/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0902.25T423.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Wuppertal vom 11. Januar 2010 (AZ: 95b C 90/09) von der Klägerin an die Beklagten zu erstattenden Kosten werden auf 2.403, 56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 15. März 2010 festgesetzt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin auferlegt

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