Landgericht Düsseldorf, 2010-09-02, 37 O 87/09

37 O 87/09Kantonsgericht02.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 37 O 87/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-02

Aktenzeichen: 37 O 87/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0902.37O87.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 37. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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