37 O 87/09•Landgericht Düsseldorf, 2010-09-02, 37 O 87/09
Landgericht Düsseldorf, 2010-09-02, 37 O 87/09
37 O 87/09Kantonsgericht02.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 37 O 87/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-02
Aktenzeichen: 37 O 87/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0902.37O87.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 37. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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