1 O 22/09•Landgericht Düsseldorf, 2010-09-03, 1 O 22/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 O 22/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-03
Aktenzeichen: 1 O 22/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0903.1O22.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: § 143 Abs. 1 InsO, § 133 Abs. 1 InsO, § 129 InsO, § 150 Abs. 1 SGB VII, § 418 Abs. 2 ZPO, § 266 a StGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 97.378,48 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.01.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus diesem Urteil beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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