12 O 430/09•Landgericht Düsseldorf, 2010-09-08, 12 O 430/09
Landgericht Düsseldorf, 2010-09-08, 12 O 430/09
12 O 430/09Kantonsgericht08.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 430/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-08
Aktenzeichen: 12 O 430/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0908.12O430.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zvilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 Prozent des aus dem Urteil zu vollstreckenden Be-trages abwenden, es sei denn, der Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betra-ges.
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