22 S 64/10•Landgericht Düsseldorf, 2010-09-24, 22 S 64/10
Landgericht Düsseldorf, 2010-09-24, 22 S 64/10
22 S 64/10Kantonsgericht24.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 22 S 64/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-24
Aktenzeichen: 22 S 64/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0924.22S64.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wird auf die Berufung der Klägerin das am 11. März 2010 verkündete Urteil des Amts¬ge¬richts Düs¬sel¬dorf – Az.: 37 C 7814/09 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils zu 50 %.
Das Urteil ist vor¬läu¬fig voll¬streck¬bar.
Die Parteien dürfen die Voll¬stre¬ckung der jeweils anderen Partei durch Leis¬tung einer Si¬cher¬heit in Höhe von 120 % des je¬weils bei-zu¬trei¬ben¬den Be¬trags vor¬läu¬fig ab¬wen¬den, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Voll¬stre¬ckung Si¬cher¬heit in glei¬cher Höhe leis-tet.
Die Re¬vi¬sion wird zu¬ge¬las¬sen.
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