Landgericht Düsseldorf, 2010-09-29, 12 O 255/09

12 O 255/09Kantonsgericht29.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 255/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-29

Aktenzeichen: 12 O 255/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0929.12O255.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Mona-ten zu unterlassen, folgende Fotografien von X aus der Fotoserie „X“ im Mu-seum X auszustellen:

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000 € vorläufig voll-streckbar.

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