12 O 51/10•Landgericht Düsseldorf, 2010-09-29, 12 O 51/10
Landgericht Düsseldorf, 2010-09-29, 12 O 51/10
12 O 51/10Kantonsgericht29.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 51/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-29
Aktenzeichen: 12 O 51/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0929.12O51.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 17.02.2010 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass den Antragsgegnern untersagt wird, durch unzu¬reichende Sicherungsmaßnahmen ihres W-LAN-Anschlusses au¬ßenstehenden Dritten zu ermöglichen, das Werk ‚X‘ (Text und Komposition) im Internet über dezentrale Computernetzwerke (sog. Filesharingnetzwerke bzw. Tauschbörsen) öffentlich verfügbar zu ma¬chen.
Die Antragsgegner tragen auch die weiteren Kosten des Verfahrens.
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