Landgericht Düsseldorf, 2010-09-29, 12 O 51/10

12 O 51/10Kantonsgericht29.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 51/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-29

Aktenzeichen: 12 O 51/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0929.12O51.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 17.02.2010 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass den Antragsgegnern untersagt wird, durch unzu¬reichende Sicherungsmaßnahmen ihres W-LAN-Anschlusses au¬ßenstehenden Dritten zu ermöglichen, das Werk ‚X‘ (Text und Komposition) im Internet über dezentrale Computernetzwerke (sog. Filesharingnetzwerke bzw. Tauschbörsen) öffentlich verfügbar zu ma¬chen.

Die Antragsgegner tragen auch die weiteren Kosten des Verfahrens.

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