Landgericht Düsseldorf, 2010-09-29, 5 O 739/06

5 O 739/06Kantonsgericht29.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 5 O 739/06 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-29

Aktenzeichen: 5 O 739/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0929.5O739.06.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 88.421,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits haben die Beklagte zu 90% und die Kläger zu 10% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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