Landgericht Düsseldorf, 2010-10-06, 23 S 377/09

23 S 377/09Kantonsgericht06.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 23 S 377/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-06

Aktenzeichen: 23 S 377/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1006.23S377.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 01.10.2009 – 54 C 2189/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.058,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2008 zu zahlen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %. Die Kosten der zweiten Instanz trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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