Landgericht Düsseldorf, 2010-10-19, 4b O 11/09

4b O 11/09Kantonsgericht19.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 11/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-19

Aktenzeichen: 4b O 11/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1019.4B.O11.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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