6 O 240/09•Landgericht Düsseldorf, 2010-10-26, 6 O 240/09
Landgericht Düsseldorf, 2010-10-26, 6 O 240/09
6 O 240/09Kantonsgericht26.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 6 O 240/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-26
Aktenzeichen: 6 O 240/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1026.6O240.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
I.
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt,
an den Klägerin € 13.847,40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. November 2008 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückübertragung von 15 Stück der am 03. März 2006 erworbenen XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
an die Klägerin weitere € 899,40 an vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. November 2008 zu zahlen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 Prozent und die Beklagte zu 90 Prozent.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zwangsweise durchzusetzenden Betrages, die auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden darf.
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