25 T 579/10•Landgericht Düsseldorf, 2010-11-03, 25 T 579/10
Landgericht Düsseldorf, 2010-11-03, 25 T 579/10
25 T 579/10Kantonsgericht03.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 579/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-03
Aktenzeichen: 25 T 579/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1103.25T579.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt XXX wird zurückgewiesen.
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