Landgericht Düsseldorf, 2010-11-03, 25 T 579/10

25 T 579/10Kantonsgericht03.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 579/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-11-03

Aktenzeichen: 25 T 579/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1103.25T579.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt XXX wird zurückgewiesen.

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