Landgericht Düsseldorf, 2010-11-09, 16 S 128/09

16 S 128/09Kantonsgericht09.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 16 S 128/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-09

Aktenzeichen: 16 S 128/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1109.16S128.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin vom 02.11.2009 wird das Urteil des Amtsgerichts B vom 07.10.2009 – 91b C 61/09 – insoweit abgeändert, als die Beklagten verpflichtet werden, ordnungsgemäß eine Hausordnung für die Gemeinschaft aufzustellen (Klageantrag zu 4)). Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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