1 O 50/10•Landgericht Düsseldorf, 2010-11-09, 1 O 50/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 O 50/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-09
Aktenzeichen: 1 O 50/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1109.1O50.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 01.06.2010, Az. 1 O 50/10, bleibt aufrecht erhalten. Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500 € fortsetzen.
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