Landgericht Düsseldorf, 2010-11-09, 1 O 50/10

1 O 50/10Kantonsgericht09.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 O 50/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-09

Aktenzeichen: 1 O 50/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1109.1O50.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 01.06.2010, Az. 1 O 50/10, bleibt aufrecht erhalten. Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500 € fortsetzen.

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