Landgericht Düsseldorf, 2010-11-15, 19 T 175/10

19 T 175/10Kantonsgericht15.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 19 T 175/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-11-15

Aktenzeichen: 19 T 175/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1115.19T175.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 26.08.2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Einkommens auf der Grundlage des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Neuss vom 26.08.2010 (Az.: 65 M 2077/10) bleibt die Tochter des Schuldners XXX unberücksichtigt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Beschwerdewert: bis 1.800,00 € (10% der zu vollstreckenden Forderung)

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