Landgericht Düsseldorf, 2010-11-16, 5 O 339/08

5 O 339/08Kantonsgericht16.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 5 O 339/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-16

Aktenzeichen: 5 O 339/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1116.5O339.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, das G 1 zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 34.200,00 € vorläufig vollstreckbar.

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