Landgericht Düsseldorf, 2010-12-01, 2a O 273/01

2a O 273/01Kantonsgericht01.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 273/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-01

Aktenzeichen: 2a O 273/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1201.2A.O273.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 431.860,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.10.2001 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte, die Kosten der Streithilfe haben die Streithelfer selbst zu tragen.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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