2a O 273/01•Landgericht Düsseldorf, 2010-12-01, 2a O 273/01
Landgericht Düsseldorf, 2010-12-01, 2a O 273/01
2a O 273/01Kantonsgericht01.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 273/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-01
Aktenzeichen: 2a O 273/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1201.2A.O273.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 431.860,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.10.2001 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte, die Kosten der Streithilfe haben die Streithelfer selbst zu tragen.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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