Landgericht Düsseldorf, 2010-12-06, 11 O 396/09

11 O 396/09Kantonsgericht06.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 396/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-06

Aktenzeichen: 11 O 396/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1206.11O396.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 96.116,81 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag in Höhe von 25.000,-- Euro seit dem 16.03.2004, auf weitere 68.286,--Euro seit dem 07.06.2004 und auf weitere 2.830,81 Euro seit Rechtshängigkeit (19.10.2009) zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte der Klägerin aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zur Zahlung des vorstehend ausgeurteilten Betrages verpflichtet ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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