2a O 59/10 U.•Landgericht Düsseldorf, 2010-12-08, 2a O 59/10 U.
Landgericht Düsseldorf, 2010-12-08, 2a O 59/10 U.
2a O 59/10 U.Kantonsgericht08.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 59/10 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-08
Aktenzeichen: 2a O 59/10 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1208.2A.O59.10U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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