2a O 307/10•Landgericht Düsseldorf, 2010-12-15, 2a O 307/10
Landgericht Düsseldorf, 2010-12-15, 2a O 307/10
2a O 307/10Kantonsgericht15.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 307/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-15
Aktenzeichen: 2a O 307/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1215.2A.O307.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 27.09.2010 bleibt aufrechterhalten.
Die Beklagten tragen die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
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