21 S 362/09•Landgericht Düsseldorf, 2010-12-16, 21 S 362/09
Landgericht Düsseldorf, 2010-12-16, 21 S 362/09
21 S 362/09Kantonsgericht16.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 21 S 362/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-16
Aktenzeichen: 21 S 362/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1216.21S362.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Kammer schlägt den Parteien den Abschluss des folgenden Vergleichs vor:
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Die Beklagte zahlt an die Kläger einen Betrag von 1.773,83 €.
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Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen die Kläger zu je 13,5 % und die Beklagte zu 73 %.
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Damit sind alle wechselseitigen Forderungen der Parteien aus dem beendeten Mietverhältnis abgegolten.
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