Landgericht Düsseldorf, 2010-12-16, 21 S 362/09

21 S 362/09Kantonsgericht16.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 21 S 362/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-16

Aktenzeichen: 21 S 362/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1216.21S362.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Kammer schlägt den Parteien den Abschluss des folgenden Vergleichs vor:

  1. Die Beklagte zahlt an die Kläger einen Betrag von 1.773,83 €.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen die Kläger zu je 13,5 % und die Beklagte zu 73 %.

  3. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen der Parteien aus dem beendeten Mietverhältnis abgegolten.

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