17 Ks 14/10•Landgericht Düsseldorf, 2010-12-21, 17 Ks 14/10
Landgericht Düsseldorf, 2010-12-21, 17 Ks 14/10
17 Ks 14/10Kantonsgericht21.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 17 Ks 14/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-21
Aktenzeichen: 17 Ks 14/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1221.17KS14.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. große Strafkammer – Schwurgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion durch Unterlassen und mit versuchtem Mord durch Unterlassen und mit gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen zu
lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich seiner und der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewendete Strafvorschriften:
§§ 211 Abs. 1 und Abs. 2 5. Var., 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5, 308 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3, 13, 22, 23, 52 StGB
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