Landgericht Düsseldorf, 2010-12-21, 17 Ks 14/10

17 Ks 14/10Kantonsgericht21.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 17 Ks 14/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-21

Aktenzeichen: 17 Ks 14/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1221.17KS14.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. große Strafkammer – Schwurgericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion durch Unterlassen und mit versuchtem Mord durch Unterlassen und mit gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen zu

lebenslanger Freiheitsstrafe

verurteilt.

Er trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich seiner und der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewendete Strafvorschriften:

§§ 211 Abs. 1 und Abs. 2 5. Var., 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5, 308 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3, 13, 22, 23, 52 StGB

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