23 S 27/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-01-12, 23 S 27/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-01-12, 23 S 27/10
23 S 27/10Kantonsgericht12.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 S 27/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-12
Aktenzeichen: 23 S 27/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0112.23S27.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 20.01.2010, Az. 28 C 13020/09, wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreck-baren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leis-tet.
Die Revision wird zugelassen.
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