Landgericht Düsseldorf, 2011-01-12, 34 O 130/10

34 O 130/10Kantonsgericht12.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O 130/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-12

Aktenzeichen: 34 O 130/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0112.34O130.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Streitwert: 50.000,00 Euro.

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