34 O 130/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-01-12, 34 O 130/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-01-12, 34 O 130/10
34 O 130/10Kantonsgericht12.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O 130/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-12
Aktenzeichen: 34 O 130/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0112.34O130.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Streitwert: 50.000,00 Euro.
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