Landgericht Düsseldorf, 2011-01-13, 11 KLs - 60 Js 495/10 - 43/10

11 KLs - 60 Js 495/10 - 43/10Kantonsgericht13.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 KLs - 60 Js 495/10 - 43/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-13

Aktenzeichen: 11 KLs - 60 Js 495/10 - 43/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0113.11KLS60JS495.10.4.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. große Strafkammer

Tenor

Die der Dolmetscherin aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird auf 0,00 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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