11 KLs - 60 Js 495/10 - 43/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-01-13, 11 KLs - 60 Js 495/10 - 43/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-01-13, 11 KLs - 60 Js 495/10 - 43/10
11 KLs - 60 Js 495/10 - 43/10Kantonsgericht13.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 KLs - 60 Js 495/10 - 43/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-13
Aktenzeichen: 11 KLs - 60 Js 495/10 - 43/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0113.11KLS60JS495.10.4.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Tenor
Die der Dolmetscherin aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird auf 0,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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