4a O 6/09•Landgericht Düsseldorf, 2011-01-18, 4a O 6/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 6/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-18
Aktenzeichen: 4a O 6/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0118.4A.O6.09.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und der durch die Nebenintervention der Streithelfer verursachten Kosten trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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